AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Petra Greskamp Sattelanpassung & Pferdepysiotherapie) abschließen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Satteln sowie die Erbringung von nachfolgenden Dienstleistungen:

  • Sattelanpassung ihres Sattels nach den Maßen Ihres Pferdes,
  • Anpassung eines neuen oder gebrauchten Sattels,
  • Pferdepysiotherapie – Behandlung ihres Pferdes,
  • Durchführung eines Sattelseminars
  • Verkauf Ihres gebrauchten Sattels in Kommission oder Verkauf Ihres gebrauchten Sattels an Petra Greskamp

(2) Auf der Internetseite www.sattelando.de geht es insbesondere um die Vereinbarung von Terminen zur

  • Sattelanpassung ihres Sattels nach den Maßen Ihres Pferdes,
  • Verkauf eines neuen oder gebrauchten Sattels,
  • Anpassung eines neuen oder gebrauchten Sattels,
  • Pferdepysiotherapeutischen Behandlung ihres Pferdes,
  • Durchführung eines Sattelseminars
  • Zum Verkauf Ihres gebrauchten Sattels in Kommission oder Verkauf Ihres gebrauchten Sattels an Petra Greskamp

Mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite erhalten Sie zunächst nur die Möglichkeit, einen Sattel bei Petra Greskamp anzufragen. Gerne unterbreiten wir Ihnen anschließend ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

§ 3 Leistungsumfang, Pflichten des Anfragenden

(1) Zwischen den Parteien wird ein Termin vor Ort bei dem Anfragenden vereinbart, um den ausgesuchten Sattel zu testen.

(2) Der Anfragende hat dann die Möglichkeit, den während des Termins getesteten und ausgesuchten Sattel bis zu  5 Werktage (abhängig von der schriftlichen Vereinbarung) zu testen. Sollten der Anfragende während dieser Testphase zum Entschluss kommen, dass er den Sattel nicht erwerben möchte, muss er diesen Sattel innerhalb der vorher zwischen den Parteien vereinbarten Frist, in einwandfreiem (nur dem vereinbarten Gebrauch entsprechenden, sauberen) Zustand, an Petra Greskamp persönlich oder per postalischem Versand auf eigene Kosten zurückgeben. Wird der Sattel entweder nicht nach der vereinbarten Testphase und/oder in einem dem vereinbarten Gebrauch wiedersprechenden Zustand zurückgegeben, verpflichtet sich der Anfragende, sofort und unverzüglich die Gesamtkosten für den Sattel bzw. die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu übernehmen. Ob sich der Sattel in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, entscheidet Petra Greskamp.

(3) Pro überschrittenen Testtag wird ein Nutzungsentgelt von 15,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.

§ 4 Terminbestimmung

Wurde telefonisch oder per E-Mail ein Termin mit Petra Greskamp vereinbart, kann der Anfragende diesen bis zu 24 Stunden vorher per E-Mail oder telefonisch absagen, wenn er verhindert ist. Wird der Termin unter 24 Stunden abgesagt, stellt Petra Greskamp dem Anfragenden die Anfahrtskosten in Rechnung.

§ 5 Leistungserbringung bei gebrauchten Sätteln, die bei Sattelando in Kommission gegeben oder verkauft werden

Wird ein gebrauchter Sattel in Kommission gegeben, wird der Sattel bei Terminen für die das Sattelmodell in Frage kommen angeboten und vom Kunden bei in Frage kommen des Sattels bis zu 5 Tage  getestet. Bei Verkauf erhält der in Kommissiongeber die vereinbarte Kaufsumme sobald der Sattel bei Petra Greskamp vom Käufer bezahlt wird.

§ 6 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Sattel bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und den Sattel zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Sattels an uns.

(4) Die Anpassung erfolgt an das Pferd zum Tag der Fertigstellung des Sattels.

§ 7 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine gesonderte Anfrage anzufragen und von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

(4) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist Petra Greskamp berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

§ 8 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin ist so wie mit Petra Greskamp terminlich vereinbart.

(2) Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

§ 9 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe oben).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB und Kundeninformationen wurden von einer Anwaltskanzlei erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 11 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

letzte Aktualisierung: Juni 2019

Petra Greskamp

© 2018 Petra Greskamp - Alle Rechte vorbehalten!